SUVA, BauAV, SN EN – wer sagt was?
Drei Begriffe tauchen immer wieder auf. Die SUVA ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt – sie kontrolliert Baustellen und setzt die Regeln durch. Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) ist die gesetzliche Grundlage und schreibt Absturzsicherung, Zugänge und Belastungen vor.
Die Normen SN EN 12810 und 12811 definieren die technischen Anforderungen an das Gerüst selbst: Bauteile, Lastklassen und Prüfungen. Ein korrekt gebautes Gerüst erfüllt alle drei Ebenen gleichzeitig. Für Sie als Bauherr heisst das: Ein fachkundiger Gerüstbauer nimmt Ihnen diese Nachweise ab.
Der dreiteilige Seitenschutz ab 2 Meter
Das ist die wichtigste Einzelregel. Ab 2,00 m Absturzhöhe muss jede Arbeitsebene diese drei Teile haben – fehlt eines, ist die Ebene gesperrt:
| Bauteil | Höhe / Mass | Zweck |
|---|---|---|
| Geländerholm | min. 1,00 m | Obere Absturzkante, hält Person auf der Ebene. |
| Zwischenholm | ca. 0,50 m | Verhindert Durchrutschen zwischen Geländer und Belag. |
| Bordbrett | min. 0,15 m | Stoppt herunterfallendes Material und Werkzeug. |
Wer trägt die Verantwortung?
Ein häufiges Missverständnis: «Der Gerüstbauer haftet für alles.» So ist es nicht. Die Verantwortung ist auf drei Schultern verteilt.
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Der Gerüstbauer baut normgerecht, prüft und übergibt mit Freigabeprotokoll.
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Der Arbeitgeber der Nutzer – etwa der Maler- oder Spenglerbetrieb – kontrolliert das Gerüst vor jedem Arbeitsbeginn und meldet Mängel.
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Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung für die Baustelle und wählt einen fachkundigen Gerüstbauer.
Freigabe, Kontrolle und die grüne Tafel
Ein Gerüst darf erst genutzt werden, wenn es freigegeben ist. Die Freigabe hält Lastklasse, Datum und den geprüften Zustand fest. Auf grösseren Baustellen zeigt eine Gerüst-Kennzeichnung den Status an: freigegeben oder gesperrt.
Wir übergeben das Freigabeprotokoll direkt nach der Montage. Damit ist bei einer SUVA-Kontrolle sofort belegt, dass das Gerüst der Norm entspricht. Nach jedem Umbau oder Sturm erneuern wir die Freigabe.
Was Handwerker auf dem Gerüst beachten
Die häufigste Ursache für Gerüstunfälle ist die eigenmächtige Änderung. Ein entferntes Geländer, ein herausgenommener Belag «nur kurz» – und die Freigabe ist wertlos. Wer ein Gerüst anpassen muss, meldet das dem Gerüstbauer. Wir bauen um und geben neu frei. Das gilt auch für Belastung: Die Lastklasse gibt vor, wie viel Material pro Quadratmeter auf die Ebene darf.