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Gerüst auf dem Nachbargrundstück: Was das Hammerschlagsrecht erlaubt

Kurz gesagt: Ja, ein Gerüst darf vorübergehend auf dem Nachbargrundstück stehen. Voraussetzung ist, dass Sie den Platz für Bau oder Unterhalt Ihres Hauses brauchen. Das nennt sich Hammerschlagsrecht. In Basel-Stadt erlaubt § 50 des Bau- und Planungsgesetzes die Benutzung bis 2,5 m ab der Grenze. Im Baselbiet und in Dornach gelten eigene Regeln. Überall gilt: vorher ankündigen und Schäden ersetzen.

Warum die Frage in Basel so oft auftaucht

Ein Fassadengerüst braucht mit Wandabstand meist 1 bis 1,5 m Platz vor der Fassade. Steht ein Haus direkt an der Grenze, liegt dieser Streifen beim Nachbarn.

Genau so ist Basel gebaut. Im Gundeli, im St. Johann und im Matthäus stehen Mehrfamilienhäuser in geschlossener Zeile um enge Hinterhöfe. Viele Hof- und Seitenfassaden stehen direkt auf der Grenze. Wer sie saniert, kommt am Nachbargrund kaum vorbei.

Im Baselbiet zeigt sich dasselbe bei Reihen-Einfamilienhäusern, etwa in Reinach, Oberwil oder Allschwil. Am Hang in Riehen oder am Bruderholz kommt etwas hinzu. Dort ist der tiefer liegende Garten des Nachbarn oft der einzige ebene Standplatz.

Was das Bundesrecht sagt

Grundlage ist Art. 695 des Zivilgesetzbuchs. Er überlässt es den Kantonen, das Betreten des Nachbargrundstücks für Bauten und Ausbesserungen zu regeln.

Das Bundesgericht hat 1978 präzisiert, was darunter fällt (BGE 104 II 166). Erlaubt ist nicht nur das Betreten. Auch das vorübergehende Lagern von Baumaterial und das Aufstellen eines Baugerüsts sind gedeckt. Voraussetzung: Es geht um einen verhältnismässig schmalen Landstreifen.

Daraus folgen zwei Grenzen, die überall gelten. Die Benutzung ist befristet. Und sie darf das Nachbargrundstück nicht erheblich verändern. Das Baselbiet und Solothurn verlangen zusätzlich, dass es ohne den Nachbargrund nicht geht.

Basel-Stadt, Baselbiet, Dornach: die Regeln im Vergleich

Das Servicegebiet reicht über drei Kantone. Jeder regelt das Hammerschlagsrecht in einem anderen Gesetz.

Kanton Grundlage Wann erlaubt Vorher
Basel-Stadt Basel, Riehen, Bettingen § 50 Bau- und Planungsgesetz Bis 2,5 m ab der Grenze Baute steht an oder auf der Grundstücksgrenze Ohne Zustimmung erst, wenn der Schadenersatz sichergestellt ist Schaden: Wird ersetzt
Basel-Landschaft Allschwil bis Sissach § 129 EG ZGB Keine feste Meterzahl Für Bauten längs der Grenze unumgänglich Rechtzeitig und gehörig anzeigen Schaden: Wird ersetzt
Solothurn Dornach, Bezirk Dorneck § 259 EG ZGB Keine feste Meterzahl Für Errichtung oder Unterhalt unbedingt nötig Vorzeitig benachrichtigen Schaden: Haftung für allen Schaden

Basel-Stadt ist am genauesten. Das Gesetz nennt eine feste Reichweite von 2,5 m. Für ein Fassadengerüst reicht das fast immer. Ohne Einverständnis des Nachbarn verlangt es aber zuerst eine Sicherheit für allfällige Schäden.

Was nicht unter das Hammerschlagsrecht fällt

  • Verankerung in der Nachbarfassade: Ein Gerüst wird alle paar Meter in der Fassade verankert. Löcher im Nachbarhaus gehen über das Betreten hinaus. Klären Sie das immer schriftlich ab.

  • Dauerhafte Einrichtungen: Erdanker, Fundamente oder eine bleibende Leitung sind keine vorübergehende Benutzung. Dafür braucht es eine Vereinbarung oder eine Dienstbarkeit.

  • Trottoir und Strasse: Öffentlicher Boden gehört nicht dem Nachbarn. Dafür gilt die Bewilligungspflicht. Details im Ratgeber zur Gerüst-Bewilligung in Basel.

  • Bequemlichkeit: Geht es auch auf der eigenen Parzelle, nur etwas teurer, muss der Nachbar im Baselbiet nicht mitmachen. Das Gesetz verlangt dort, dass die Benutzung «unumgänglich» ist. Solothurn schreibt «unbedingt».

So klären Sie es mit dem Nachbarn

Das Gesetz verlangt eine Ankündigung, aber keine bestimmte Form. In der Praxis bewährt sich ein kurzes Gespräch, gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung. Rechnen Sie mit 2 bis 4 Wochen Vorlauf vor der Montage. Eine gute Vereinbarung hält sechs Punkte fest:

  • Fläche und Breite, die das Gerüst beansprucht – am besten auf einer Planskizze

  • Zeitraum von der Montage bis zum Abbau, inklusive Reserve für Wetter

  • Zugang für Gerüstbauer und Handwerker, etwa über Garten oder Hof

  • Zustand vorher: Fotos von Belag, Beeten, Zaun und Fassade

  • Schutzmassnahmen wie Bodenplatten, Netze oder Staubschutz

  • Ansprechperson und Telefonnummer für Rückfragen während der Bauzeit

Die Fotos vom Zustand vorher sind der wichtigste Punkt. Sie beenden die meisten Diskussionen beim Abbau, bevor sie beginnen.

Wenn der Nachbar ablehnt: Gerüstvarianten auf der eigenen Parzelle

Ein Nein ist nicht das Ende des Projekts. Oft lässt sich das Gerüst so planen, dass es den Nachbargrund kaum oder gar nicht berührt.

  • Schmalere Feldbreite: Für Malerarbeiten genügt oft ein Gerüst mit rund 0,7 m Belag. Gegenüber einem breiten Gerüst spart das rund 40 cm.

  • Rollgerüst für kurze Arbeiten: Für einen Fensterersatz oder eine Storenmontage steht ein mobiles Gerüst nur Stunden statt Wochen.

  • Arbeit vom Dach aus: Bei Dacharbeiten sichert ein Dachgerüst mit Fanglage oft nur die eigene Traufe ab.

Welche Variante passt, zeigt die Besichtigung vor Ort. Die Offerte kommt innert 48 Stunden. Fragen Sie darin nach der Gerüstbreite. Mit dieser Zahl führen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn konkret.

Häufige Fragen zum Hammerschlagsrecht

Darf mein Nachbar ein Gerüst auf mein Grundstück stellen?

Ja, wenn er den Platz für Bau oder Unterhalt seines Gebäudes braucht. Das Bundesgericht zählt ein Baugerüst ausdrücklich zur erlaubten vorübergehenden Benutzung. Ihr Nachbar muss Sie vorher informieren und allfällige Schäden ersetzen.

Was ist das Hammerschlagsrecht?

Das Hammerschlagsrecht erlaubt, das Nachbargrundstück für Bauarbeiten am eigenen Gebäude vorübergehend zu betreten und zu benutzen. Grundlage ist Art. 695 ZGB. Die Einzelheiten regeln die Kantone – in Basel-Stadt § 50 BPG, im Baselbiet § 129 EG ZGB.

Was besagt das Leiterrecht?

Das Leiterrecht ist der Teil des Hammerschlagsrechts, der das Aufstellen von Leitern und Gerüsten auf dem Nachbargrundstück betrifft. In der Schweiz werden beide Begriffe meist zusammen verwendet. Es gelten dieselben Regeln: vorübergehend, angekündigt, mit Schadenersatz.

Muss ich für die Benutzung des Nachbargrundstücks bezahlen?

Die drei Gesetze in der Region Basel sprechen vom Ersatz des Schadens, nicht von einer Miete für den Boden. Ersetzt werden etwa ein zertretenes Beet oder ein gesprungener Plattenbelag. Viele Bauherren bieten trotzdem eine kleine Geste an, das erleichtert die Einigung.

Was gilt, wenn der Nachbar Nein sagt?

Das Recht besteht auch ohne Zustimmung. Gegen den Willen des Nachbarn lässt es sich aber nur über das Gericht durchsetzen. In Basel-Stadt muss zudem der Schadenersatz sichergestellt sein, Höhe und Art legt das Zivilgericht fest. Planen Sie dafür Zeit ein oder prüfen Sie eine Gerüstvariante auf Ihrer Parzelle.

Wie breit wird Ihr Gerüst?

Schicken Sie Adresse und Vorhaben. Sie erhalten innert 48 Stunden eine Offerte. Die Gerüstbreite darin ist die Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Nachbarn.